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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aquamela GmbH, Widenmattstrasse 16a, 4334 Sisseln (AG), Schweiz


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der Aquamela GmbH (nachfolgend „Aquamela“) gegenüber ihren Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 

2. Leistungen


Aquamela erbringt Dienstleistungen im Bereich Haustechnik, insbesondere:

  • Sanitärinstallationen und Reparaturen
  • Boiler-Service, Entkalkung und Ersatz
  • Wartung und Reparatur von Pumpen- und Abwasseranlagen
  • Badumbauten und Sanierungen
  • Service, Wartung und Inbetriebnahmen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte bzw. dem Auftrag. 

3. Offerten und Vertragsabschluss


Offerten sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung
  • oder durch Beginn der Arbeiten

4. Preise


Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.

Zusätzliche Kosten können entstehen durch:

  • unvorhersehbare Mehrarbeiten
  • zusätzliche Materialien
  • Notfall- oder Piketteinsätze

Diese werden nach Aufwand verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab CHF 4'000.– erfolgt die Rechnungsstellung in Teilzahlungen wie folgt:

  • 40 % bei Baustart
  • 40 % nach Abschluss der Rohbauarbeiten
  • 20 % nach Bauabschluss (Schlussrechnung)

Die jeweiligen Teilrechnungen sind jeweils sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzüge fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Aquamela GmbH berechtigt:

  • die Arbeiten umgehend einzustellen (Baustopp)
  • Termine und Fristen entsprechend anzupassen
  • Vorauszahlungen oder Sicherheiten für weitere Arbeiten zu verlangen
  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
  • Inkassomassnahmen einzuleiten

Ein Baustopp aufgrund von Zahlungsverzug führt zu keiner Haftung für Verzögerungen oder daraus entstehende Schäden.

Allfällige Mehrkosten infolge Unterbruch (z. B. erneute Anfahrt, Mehraufwand) werden dem Kunden zusätzlich verrechnet.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde verpflichtet sich:

  • Zugang zu den Anlagen zu gewähren
  • notwendige Informationen rechtzeitig bereitzustellen
  • Baustelle bzw. Arbeitsbereich zugänglich und vorbereitet zu halten

Mehrkosten, die durch Verzögerungen oder ungenügende Mitwirkung des Kunden entstehen, werden zusätzlich verrechnet.

Greift der Auftraggeber eigenständig in die Koordination von durch Aquamela GmbH beauftragten oder eingeplanten Fremdhandwerkern ein oder umgeht er die durch Aquamela GmbH organisierte Baukoordination, so:

  • werden daraus entstehende Mehrkosten vollumfänglich dem Auftraggeber verrechnet
  • übernimmt Aquamela GmbH keine Haftung für Verzögerungen, Störungen oder Ineffizienzen im Bauablauf

Für Mängel, die direkt oder indirekt aus solchen Eingriffen resultieren, behält sich Aquamela GmbH das Recht vor, jegliche Gewährleistung und Mängelbehebung abzulehnen.

7. Termine und Fristen


Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.

Verzögerungen aufgrund von:

  • Materialengpässen
  • Wetterbedingungen
  • unvorhersehbaren technischen Problemen

berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.


8. Abnahme und Mängel


Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen.

Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich zu melden.

Unterlassene Meldung gilt als Abnahme der Leistung.



9. Gewährleistung


Aquamela leistet Gewähr gemäss Schweizer Obligationenrecht.

Nicht unter die Gewährleistung fallen:

  • Verschleiss
  • unsachgemässe Nutzung
  • Eingriffe durch Dritte

Für eingesetzte Produkte gelten die Herstellergarantien.


10. Haftung


Die Haftung von Aquamela ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Jegliche Haftung für:

  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn

wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


11. Notfall- und Piketteinsätze


Für Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten gelten Zuschläge gemäss aktueller Preisliste.


12. Eigentumsvorbehalt


Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Aquamela GmbH.


13. Datenschutz


Aquamela verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Abwicklung von Aufträgen und gemäss den geltenden

 Datenschutzbestimmungen der Schweiz.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Aquamela GmbH (Sisseln AG), sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.


15. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.